Richtlinien für die Zertifizierung der
Weiterbildung „Systemische Beratung (DGSF)"
Diese Richtlinien legen fest, unter
welchen Bedingungen beim Abschluss von entsprechenden Weiterbildungen das
Zertifikat „Systemische Beratung (DGSF)" vergeben wird.
Institutionelle Voraussetzungen
Der Weiterbildungsgang ist curricular
aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
Die Regeldauer des Weiterbildungsganges
beträgt mind. zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 550 Unterrichtseinheiten
(1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen
Übungen, Supervision und Intervision sowie Beratungs-Praxis in einem
ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Ein Weiterbildungslehrgang wird
verantwortlich von einer LehrtherapeutIn/DozentIn für Systemische
Beratung (DGSF) durchgeführt. In die Weiterbildung müssen darüber
hinaus mind. zwei weitere qualifizierte LehrtherapeutInnen/DozentInnen
für Systemische Beratung oder SupervisorInnen integriert sein.
Die Weiterbildung wird durch das
Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
Eingangsvoraussetzungen
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
im Bereich der Humanwissenschaften und psychosoziale Praxiserfahrungen
oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige
Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld.
Möglichkeit zur Umsetzung systemischer
Beratung.
Inhalte der Weiterbildung
Systemische Beratung Theorie und
Methodik (200 UE)
Theoretische Grundlagen systemischer
Beratung und unterschiedlicher Klientensysteme (Familien, Gruppen, Teams,
Institutionen, Organisationen); historische Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
des systemischen Arbeitens; soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen;
Systemische Grundhaltungen; Lösungs-
und Ressourcenorientierung; Prozessorientierung; Kontextsensibilität;
Entwicklung einer professionellen, beraterischen Identität;
Kontextanalyse; Auftragsklärung;
komplexe Systeme und ihre Vernetzung; Analyse und Dynamik von Institutionen
und Organisationen; Veränderung und Krisen in Klientensystemen; Qualitätssicherung;
Systemische Gesprächsführung
und Fragetechniken; Moderationstechniken; Interventionsmöglichkeiten;
kreative und darstellende Methoden; interinstitutionelle Kooperation.
Systemische Supervision (100 UE)
100 UE angeleitete fortlaufende
begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen
Beratungspraxis.
Während der Weiterbildung ist
mind. eine Arbeitssitzung (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung
oder in der Supervision vorzustellen.
Berufsfcldrelevante Selbsterfahrung/Selbstreflexion
(100 UE)
Die Selbsterfahrung umfasst 100 UE
und bezieht sich auf die aktuelle Berufs- und Lebenssituation sowie die
Herkunftsfamilie.
Systemische Beratungspraxis (70
UE)
Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in
führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens
70 Beratungsstunden unter begleitender Supervision durch.
Die während des Weiterbildungsganges
durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung
der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des
für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
Die Teilnehmerin weist drei ausführlich
dokumentierte abgeschlossene Beratungsprozesse nach.
Intervision/Peer-Gruppe (80 UE)
80 UE Intervision werden von den
Weiterbildungsteilnehmerinnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.
Abschluss
Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt
durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.
Zertifikat
Das von der DGSF verliehene Zertifikat
lautet:
„Frau/Herr ... hat eine den Richtlinien
der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie
(DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Beratung abgeschlossen
und ist anerkannt als Systemische l3craterln (DGSF)".
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner
Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung beim Fort- und Weiterbildungsausschuss
der DCSF beantragt werden.
Übergangsregelung
Die neuen Richtlinien treten nach
ßeschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen,
die bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die
bis zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen
Regelungen.
Beschlossen von der DGSF -Mitgliederversammlung
am 3. Oktober 2002 in Freiburg, Eingangsvoraussetzungen modifiziert durch
Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.9.2004
Richtlinien für die Zertifizierung der
Weiterbildung „Systemische Therapie und Beratung (DGSF)"
Diese Richtlinien legen fest, unter
welchen Bedingungen beim Abschluss von entsprechenden Weiterbildungen das
Zertifikat „Systemische Therapie und Beratung (DGSF)" vergeben wird.
Institutionelle Voraussetzungen
Der Weiterbildungsgang ist curricular
aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
Die Regeldauer des Weiterbildungsganges
beträgt drei Jahre mit einer Mindestanzahl von 900 Unterrichtseinheiten
(1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen
Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische/ Beratungs-Praxis
in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Ein Weiterbildungslehrgang wird
verantwortlich von einer Lehrtherapeutln (DGSF) durchgeführt. In die
Weiterbildung müssen darüber hinaus mind. zwei weitere qualifizierte
LehrtherapeutInnen oder Supervisorlnnen integriert sein.
Die Weiterbildung wird durch das
Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
Eingangsvoraussetzungen
In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
im Bereich der Humanwissenschaften (Ausnahmen sind möglich, z. B.
bei qualifiziertem Berufsabschluss im psycho-sozialen Bereich oder gleichwertiger
beruflicher Tätigkeit und mind. 3-jähriger Berufs-erfahrung).
Psychosoziale Praxiserfahrung
Möglichkeit zur Umsetzung systemischer/familientherapeutischer
Vorgehensweisen
Inhalte der Weiterbildung Systemische
Therapie und Beratung
Theorie und Methodik (300 UE)
Theorie und Methodik werden in praxisnahen
Übungsprozessen vermittelt und behandelt.
Systemisches Basiswissen: Wissenschaftstheoretische
und epistemologische Positionen, Grundlagen, aktuelle Entwicklungen, Familientherapeutische/systemische
Schulen und Schnittstellen zu anderen relevanten therapeutischen und beraterischen
Richtungen, Geschichte der Familientherapie/systemische Therapie, Einbeziehung
von gesellschaftlichen und institutionellen Kontexten,
Systemische Diagnostik: Systemische
Modelle für die Beschreibung und Erklärung psychischer, psychosomatischer
und körperlicher Symptome, von Konflikten und Problemen, von kommunikativen
Mustern, Beziehungsstrukturen, Verarbeitungs- und Bewältigungsformen
sowie für die Diagnostik von Ressourcen und Lösungskompetenzen.
Therapeutischer bzw. Beratungs-Kontrakt:
Therapeutische/beraterische Haltung, Indikations- und Kontextklärung,
Aufbau, Entwicklung, Beendigung einer therapeutischen / Beratungs-Beziehung,
Kooperation mit Klientinnen, sowie Anerkennung und Förderung der systemeigenen
Ressourcen, Reflexion der Rolle als Therapeutln/ Beraterin und des Arbeitskontextes.
Systemische Methodik: Vermittlung
und Training systemischer Interventionen und Techniken, auch bezogen auf
unterschiedliche Settings, Kontexte und Arbeitsfelder sowie auf Planung,
Durchführung und Evaluation.
Systemische Supervision (150 UE)
150 UE angeleitete fortlaufende
begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen
/ familientherapeutischen / Beratungs-Praxis.
Während der Weiterbildung sind
zwei Arbeitssitzungen (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung
oder in der Supervision vorzustellen
Selbsterfahrung (150 UE)
Die Selbsterfahrung umfasst
150 UE und bezieht sich auf die Herkunftsfamiie sowie die aktuelle Lebens-
und Berufssituation.
Therapeutische Praxis/Beratungspraxis
(200 UE)
Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in
führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens
200 Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durch.
Die während des Weiterbildungsganges
durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien und Beratungen
werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen
dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen
Prozesses und der Interventionen).
Die Teilnehmerin weist vier ausführlich
dokumentierte abgeschlossene therapeutische und Beratungsprozesse nach,
von denen einer mind. 10 Sitzungen umfasst.
Intervision/Peer-Gruppe (100 UE)
100 UE lntervision werden
von den Weiterbildungsteilnehmerinnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.
Abschluss
Der Abschluss des dreijährigen
Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder
ein Abschlusskolloquium.
Zertifikat
Das von der DGSF verliehene Zertifikat
lautet:
„Frau/Herr ... hat eine den Richtlinien
der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie
(DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Therapie und Beratung
abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische Therapeutln / Familientherapeutln
(DGSF)".
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner
Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung mit dem Fort- und
Weiterbildungsausschuss der DGSF abgestimmt werden.
Übergangsregelung
Die neuen Richtlinien treten nach
Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die
bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die bis
zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen
Regelungen.
Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung
am 3. Oktober 2002 in Freiburg |