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Richtlinien der DGSF - Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, 
Beratung und Familientherapie

Unsere Weiterbildungen sind durch die DGSF anerkannt:
Der Weiterbildungsgang Systemische Therapie, Familien- und Paartherapie wurde am 6.12.2005 erneut anerkannt.
Der Weiterbildungsgang Systemische Beratung und Familienberatung wurde am 13.04.2005 erneut anerkannt.
siehe auch http://www.dgsf.org/service/richtlinien-zertifikate



Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemische Beratung (DGSF)"

Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen beim Abschluss von entsprechenden Weiterbildungen das Zertifikat „Systemische Beratung (DGSF)" vergeben wird. 

Institutionelle Voraussetzungen

    Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
    Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt mind. zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 550 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie Beratungs-Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
    Ein Weiterbildungslehrgang wird verantwortlich von einer LehrtherapeutIn/DozentIn für Systemische Beratung (DGSF) durchgeführt. In die Weiterbildung müssen darüber hinaus mind. zwei weitere qualifizierte LehrtherapeutInnen/DozentInnen für Systemische Beratung oder SupervisorInnen integriert sein.
    Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert. 
Eingangsvoraussetzungen
    Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften und psychosoziale Praxiserfahrungen oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld. 
    Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Beratung. 
Inhalte der Weiterbildung 

Systemische Beratung Theorie und Methodik (200 UE)

    Theoretische Grundlagen systemischer Beratung und unterschiedlicher Klientensysteme (Familien, Gruppen, Teams, Institutionen, Organisationen); historische Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des systemischen Arbeitens; soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen;
    Systemische Grundhaltungen; Lösungs- und Ressourcenorientierung; Prozessorientierung; Kontextsensibilität; Entwicklung einer professionellen, beraterischen Identität; 
    Kontextanalyse; Auftragsklärung; komplexe Systeme und ihre Vernetzung; Analyse und Dynamik von Institutionen und Organisationen; Veränderung und Krisen in Klientensystemen; Qualitätssicherung;
    Systemische Gesprächsführung und Fragetechniken; Moderationstechniken; Interventionsmöglichkeiten; kreative und darstellende Methoden; interinstitutionelle Kooperation.
Systemische Supervision (100 UE)
    100 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen Beratungspraxis.
    Während der Weiterbildung ist mind. eine Arbeitssitzung (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen.
Berufsfcldrelevante Selbsterfahrung/Selbstreflexion (100 UE)

Die Selbsterfahrung umfasst 100 UE und bezieht sich auf die aktuelle Berufs- und Lebenssituation sowie die Herkunftsfamilie.

Systemische Beratungspraxis (70 UE)

    Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 70 Beratungsstunden unter begleitender Supervision durch.
    Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
    Die Teilnehmerin weist drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Beratungsprozesse nach.
    Intervision/Peer-Gruppe (80 UE)
    80 UE Intervision werden von den Weiterbildungsteilnehmerinnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.
Abschluss

Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.

Zertifikat

Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet:
„Frau/Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische l3craterln (DGSF)".

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DCSF beantragt werden.

Übergangsregelung

Die neuen Richtlinien treten nach ßeschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die bis zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen Regelungen.

Beschlossen von der DGSF -Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 in Freiburg, Eingangsvoraussetzungen modifiziert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.9.2004



Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemische Therapie und Beratung (DGSF)"

Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen beim Abschluss von entsprechenden Weiterbildungen das Zertifikat „Systemische Therapie und Beratung (DGSF)" vergeben wird.

Institutionelle Voraussetzungen

    Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
    Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt drei Jahre mit einer Mindestanzahl von 900 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische/ Beratungs-Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
    Ein Weiterbildungslehrgang wird verantwortlich von einer Lehrtherapeutln (DGSF) durchgeführt. In die Weiterbildung müssen darüber hinaus mind. zwei weitere qualifizierte LehrtherapeutInnen oder Supervisorlnnen integriert sein.
    Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert. 
Eingangsvoraussetzungen
    In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften (Ausnahmen sind möglich, z. B. bei qualifiziertem Berufsabschluss im psycho-sozialen Bereich oder gleichwertiger beruflicher Tätigkeit und mind. 3-jähriger Berufs-erfahrung).
    Psychosoziale Praxiserfahrung
    Möglichkeit zur Umsetzung systemischer/familientherapeutischer Vorgehensweisen 
Inhalte der Weiterbildung Systemische Therapie und Beratung

Theorie und Methodik (300 UE)
Theorie und Methodik werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt. 

    Systemisches Basiswissen: Wissenschaftstheoretische und epistemologische Positionen, Grundlagen, aktuelle Entwicklungen, Familientherapeutische/systemische Schulen und Schnittstellen zu anderen relevanten therapeutischen und beraterischen Richtungen, Geschichte der Familientherapie/systemische Therapie, Einbeziehung von gesellschaftlichen und institutionellen Kontexten,
    Systemische Diagnostik: Systemische Modelle für die Beschreibung und Erklärung psychischer, psychosomatischer und körperlicher Symptome, von Konflikten und Problemen, von kommunikativen Mustern, Beziehungsstrukturen, Verarbeitungs- und Bewältigungsformen sowie für die Diagnostik von Ressourcen und Lösungskompetenzen.
    Therapeutischer bzw. Beratungs-Kontrakt: Therapeutische/beraterische Haltung, Indikations- und Kontextklärung, Aufbau, Entwicklung, Beendigung einer therapeutischen / Beratungs-Beziehung, Kooperation mit Klientinnen, sowie Anerkennung und Förderung der systemeigenen Ressourcen, Reflexion der Rolle als Therapeutln/ Beraterin und des Arbeitskontextes.
    Systemische Methodik: Vermittlung und Training systemischer Interventionen und Techniken, auch bezogen auf unterschiedliche Settings, Kontexte und Arbeitsfelder sowie auf Planung, Durchführung und Evaluation.
Systemische Supervision (150 UE)
    150 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen / familientherapeutischen / Beratungs-Praxis.
    Während der Weiterbildung sind zwei Arbeitssitzungen (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen
Selbsterfahrung (150 UE)
Die Selbsterfahrung umfasst 150 UE und bezieht sich auf die Herkunftsfamiie sowie die aktuelle Lebens- und Berufssituation.
Therapeutische Praxis/Beratungspraxis (200 UE)
    Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 200 Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durch.
    Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien und Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
    Die Teilnehmerin weist vier ausführlich dokumentierte abgeschlossene therapeutische und Beratungsprozesse nach, von denen einer mind. 10 Sitzungen umfasst.
Intervision/Peer-Gruppe (100 UE)
100 UE lntervision werden von den Weiterbildungsteilnehmerinnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.
Abschluss

Der Abschluss des dreijährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.

Zertifikat

Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet:
„Frau/Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Therapie und Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische Therapeutln /  Familientherapeutln (DGSF)".

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung mit dem Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF abgestimmt werden.

Übergangsregelung

Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die bis zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen Regelungen.

Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 in Freiburg

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